Dass wir nach der denkwürdigsten Pressekonferenz der letzten Woche nicht einfach zu Samstagesordnung (10:30) übergehen können, dürfte ja wohl jedem klar sein. Und auch, wenn jetzt alle wissen wie Artikel 1 des Grundgesetzes lautet, kann man doch dort nicht einfach stehen bleiben. Da muss man doch auch mal gucken, was geht noch darüber hinaus. Was ist denn mit Artikel 2? Ja, googeln wir doch mal kurz. Artikel 2 garantiert laut Wikipedia „das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person“. Guck mal an. Könnte man sich durchaus wieder dran halten. Oder Artikel 3: „garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter und verbietet Diskriminierung und Bevorzugung aufgrund bestimmter Eigenschaften.“ Ein Gleichheitsrecht – sehr interessant. Was sind bestimmte Eigenschaften? Fällt da schon drunter, dass man als besonders Großer immer ins Tor muss, während man als besonders Kleiner den Pfosten abdecken muss? Von Fähigkeiten sagt der Artikel ja nichts. Da kann ich mich nicht so wirklich drauf berufen, falls man meine Holzfüße nicht im Team haben möchte. Aber ansonsten gibt es echt eine Menge Grundrechte im Deutschen Grundgesetz. Fast noch auf Seite 1, die ja quasi gerahmt in der Bayern-Kantine …äh Kabine hängt, findet sich Artikel 5: Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft. Spannendes Buch! Da will man wirklich wissen wie das ausgeht.
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20. Oktober 2018 – Kopfgrätsche unantastbar
Am Vortag hat die Abteilung Attacke des FC Bayern München diese hier verlautbaren lassen: „Ich möchte vielleicht in diesem Zusammenhang mal daran erinnern, an Artikel 1 des Grundgesetzes. Da heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (K.-H. R.)
#Kopfgrätsche sieht das genauso. Abteilung Attacke nur, wenn ihr Verein auf Platz 1 steht.
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