Hammer gezirkelt

Bürger. Privatreisen nach den Sportstätten können ohne Vorliegen von Voraussetzungen (Reiseanlässe und Verwandtschaftsverhältnisse) beantragt werden. Die Genehmigungen werden kurzfristig erteilt. Die zuständigen Abteilungen Pass- und Flankenwesen sind angewiesen, Visa zur ständigen Ausreise unverzüglich zu erteilen, ohne daß dafür noch geltende Voraussetzungen für eine ständige Ausreise vorliegen müssen. Ständige Ausreisen können über alle Grenzübergangsstellen erfolgen. Und wenn ihr euch jetzt fragt, ab wann das in Kraft trifft, muss ich stammeln: Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich. Also spätestens Samstag 10:30 und Mittwoch 18:30. Die Genossen haben Anweisung vom Suchscheinwerfer Gebrauch zu machen, damit man auch sieht wohin man tritt. Falls man die Linie mit Ball übertritt, gibt es je nach Grenze Einwurf, Eckball oder Abstoß. Bitte nicht drängeln und fasst euch kurz. Kein Kellenwechsel oder falscher Acker. Blühende Landschaften aus Kunstrasen warten. Vergesst nicht die blaue Bluse anzuziehen und befolgt das 9. Gebot „Wir Kopfgrätscher treiben Sport und halten unseren Körper sauber und gesund.“ Gez. der Kopfgrätschenratsvorsitzende